Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Augsburg ist zuständig für Studierende an:
AKTUELL WIRD DIE ONLINE-SUCHFUNKTION ÜBERARBEITET UND IST LEIDER NICHT VERFÜGBAR
- der Universität Augsburg
- der Hochschule Augsburg
- der Hochschule Kempten
- der Hochschule Neu-Ulm
- für Schweiz und Liechtenstein
Zuständigkeit für die Auslandsförderung nach BAföG:
Wenn Sie zum Studieren ins Ausland gehen möchten, gibt es für Sie die Möglichkeit eine Auslandsförderung nach dem BAföG zu erhalten. Je nach Zielland sind unterschiedliche Auslandsämter in Deutschland zuständig (das Studierendenwerk Augsburg zum Beispiel für Schweiz und Liechtenstein). Welches Auslandsamt für Ihren BAföG-Antrag zuständig ist, erfahren Sie auf der Seite des Deutschen Studierendenwerks.
Zuständigkeit Universität Augsburg
Zuständigkeit Hochschule Augsburg
Zuständigkeit Hochschule Kempten
Zuständigkeit Hochschule Neu-Ulm