Vor Aufnahme eines Kredits, unabhängig vom Anbieter und der Kredithöhe, sollten Sie sich bei der Sozialberatung im b!st kostenlos und unabhängig beraten lassen.
In unserer Sozialberatung kann im Gespräch geklärt werden, ob Sie überhaupt einen Kredit brauchen oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, einen finanziellen Engpass zu überwinden.
Der KfW-Studienkredit steht sowohl BAföG-Empfängern zur Verfügung, als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten.
- Der KfW-Studienkredit wird nur Studierenden im Erststudium gewährt, die bei Studienbeginn nicht älter als 44 Jahre sind oder waren.
- Es werden zwischen 100 und 650 Euro monatlich bewilligt, in der Regel für zehn Semester, in Ausnahmefällen für 14 Semester (Antragstellung spätestens im zehnten Semester).
- Der Kredit wird unabhängig von Studienfach oder Studienort, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern gewährt.
- Sicherheiten müssen nicht gestellt werden.
- Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober angepasst.
- Die Rückzahlung beginnt frühestens sechs Monate und spätestens 23 Monate nach der Auszahlungsphase in monatlichen Raten von mindestens 20 Euro. Die Rückzahlung kann über 25 Jahre hinweg erfolgen; Stundungen sind möglich.
Weitere Informationen zum KfW-Studienkredit und den Online-Antrag finden Sie auf der Website der KfW-Bank.
Online-Beratung
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E-Mail: tino.steudel@stw-a.de