Behindertenbeauftragte der Hochschulen

Im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG, Abschnitt 1, Artikel 2, Absatz 3) ist die Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Hochschulen geregelt:

„Die Hochschulen berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung und bestellen einen Beauftragten oder eine Beauftragte für Studierende mit Behinderung, dessen oder deren Aufgabe in der Grundordnung geregelt werden. Sie tragen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.“


Behindertenbeauftragte der Hochschule Kempten

Prof. Dr. phil. Ursula Müller