BAföG

Studienstarthilfe

Mit der Studienstarthilfe 1.000 Euro zum Ausbildungsbeginn bekommen

Beim BAföG gibt es eine „Studienstarthilfe“ von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die sich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikulieren und bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Weitere Voraussetzung ist, dass die Studierenden im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld) bezogen haben. Ein Antrag auf Studienstarthilfe kann nur online und nur bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. Bei Beginn des Wintersemesters z. B. am 1. Oktober muss man den Antrag bis zum 30. November stellen.

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