BAföG

BAföG-ANTRAG

Sprechzeiten

Bei Fragen erreichen Sie unsere BAföG-Sachbearbeitung entweder zu den Besuchszeiten vor Ort im Studierendenwerk Augsburg (Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86156 Augsburg) oder zu den telefonischen Sprechzeiten.

Bitte wenden Sie sich dabei an den Ansprechpartner, der für Ihren Antrag zuständig ist. Die entsprechende Zimmernummer und telefonische Durchwahl finden Sie unter „Zuständigkeit“.

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Viele Fragen kann auch die BAföG-Hotline des Bundes beantworten:

0800-223 63 41

erreichbar von montags bis donnerstags 08:00 – 18:00 Uhr
und freitags von 08:00 – 16:30 Uhr

Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Augsburg
Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86179 Augsburg

Besuchszeiten

Mo, Mi 09:00–12:00 Uhr

Do 13:00–16:00 Uhr

Telefonsprechzeiten

Mo, Mi 13:30–15:00 Uhr

Do 09:00–12.00 Uhr


Zuständigkeit

Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Augsburg ist zuständig für Studierende an:

  • Universität Augsburg
  • Technischen Hochschule Augsburg
  • Hochschule Kempten
  • Hochschule Neu-Ulm
  • für ein Studium in der Schweiz und Liechtenstein
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Wer genau für Ihren BAföG-Antrag beziehungsweise Ihre Fragen zum BAföG zuständig ist, hängt ab vom Hochschulstandort, Studiengang oder dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Hochschulen

Frau Batliner

Sachbearbeiterin

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Frau Filiz

Sachbearbeiterin

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Frau Friedrich

Sachbearbeiterin

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Frau Fritsche

Sachbearbeiterin

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Frau Heichele

Sachbearbeiterin

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Frau Keppeler

Sachbearbeiterin

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Frau Köbler

Sachbearbeiterin

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Frau Martin

Sachbearbeiterin

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Frau Seifert

Sachbearbeiterin

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Frau Senel

Sachbearbeiterin

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Frau Steinke

Sachbearbeiterin

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Frau Steudel

Sachbearbeiterin

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Frau Topal

Sachbearbeiterin

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Frau Wittmann

Sachbearbeiterin

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Herr Fröschl

Sachbearbeiter

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Herr Tekdemir

Sachbearbeiter

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Herr Zimmermann

Sachbearbeiter

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Auslandsförderung

Sie möchten an einer Hochschule im Ausland studieren oder dort ein Praktikum absolvieren? Hierfür gibt es die Möglichkeit, eine Auslandsförderung zu beantragen. Je nach Zielland sind für die Bearbeitung des Antrags unterschiedliche Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Wer das in Ihrem Fall ist, erfahren Sie auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Das Studierendenwerk Augsburg ist für die Bearbeitung der Anträge auf Auslandsförderung für ein Studium/Praktikum in der Schweiz und Liechtenstein zuständig. Wer in diesem Fall die Ansprechpersonen sind, erfahren Sie unter „Zuständigkeit“.


Um sein Studium zu finanzieren, ist eine Förderung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsgesetzes (BAföG) oftmals die beste Option. Denn sie richtet sich an Studierende, die nicht über genügend eigenes Einkommen oder Vermögen verfügen bzw. deren Eltern nicht ausreichend Unterhaltszahlungen leisten können.

Die Vorteile kurz zusammengefasst: Die Hälfte der Fördersumme ist geschenkt! Die andere Hälfte wird zwar als Darlehen gewährt, aber gedeckelt auf maximal 10.010 Euro und zinsfrei. Erst fünf Jahre nach dem Studium beginnt die Rückzahlung.

Auch wenn man glaubt, keinen Anspruch zu haben, lohnt es sich, dies mit einem BAföG-Antrag überprüfen zu lassen. Denn in vielen Fällen wird eine Förderung auch anteilig gewährt.

Der Antrag auf Ausbildungsförderung lässt sich am einfachsten online stellen unter bafoeg-digital.de

Weitere Auskünfte erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder unter: bafoeg.de

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BAföG-EmpfängerInnen: Bestätigung für den Rundfunkbeitragsservice

Bestätigungen für den Rundfunkbeitragsservice erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem BAföG-Bescheid zugeschickt.

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