Um die Mobilität seiner Studierenden so einfach und günstig wie möglich zu gestalten, bietet das Studierendenwerk Augsburg gemeinsam mit den Betreibern vor Ort Semestertickets an. So haben Studierende dort freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr und in Teilen des Regionalverkehrs. Je nach Hochschulstandort und den dort möglichen Verkehrsmitteln fallen die Kosten unterschiedlich aus.
Semesterticket Kempten
Für Studierende der Hochschule Kempten gibt es seit dem Wintersemester 2014/2015 ein Semesterticket (Satzung). Das Semesterticket kostet 30,- € für ein Semester (sechs Monate).
Der Gültigkeitsbereich umfasst alle öffentlichen Buslinien innerhalb der Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu, sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren. Im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Kempten (Stadt Kempten und nördlicher Landkreis Oberallgäu) gilt das Semesterticket auch für das Anrufsammeltaxi (AST). Das AST ergänzt in den Abend- und Nachtstunden das Linienangebot mit Bussen. Als Fahrschein in all diesen Bereichen gilt die Campus Card mit der Validierung für das aktuelle Semester.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich des Semestertickets finden Sie auf der Website der Mobilitätsgesellschaft für den Nahverkehr im Allgäu mona.
Informationen zur Rückerstattung des Beitrags für das Semesterticket an der Hochschule Kempten.
Bayerisches Ermäßigungsticket
Für Studierende in Augsburg und Kempten gibt es außerdem die Möglichkeit, sich das Bayerische Ermäßigungsticket (Deutschlandticket für 43,- €) zu holen. Der Beitrag für das Semesterticket wird dabei angerechnet.
- Augsburg: 27,62 € / Monat, Bestellung über Stadtwerke Augsburg (sw-augsburg.de)
- Kempten: 38,-€ / Monat, Bestellung über Schwabenbund Services (dticket.schwabenbund-services.de)
Semesterticket Augsburg
Alle an der Universität Augsburg oder an der Technischen Hochschule Augsburg ordentlich immatrikulierten Studierenden erhalten das Semesterticket. Dieses kostet für ein Semester 92,25 €.
Der Beitrag für das Semesterticket wird zusammen mit dem Studierendenwerkbeitrag bei der Immatrikulation bzw. bei der Rückmeldung an den Augsburger Hochschulen erhoben. Die Möglichkeit für eine Befreiung von der Beitragspflicht besteht nur für schwerbehinderte Studierende, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und die im Besitz eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke sind.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Beitrags für das Semestertickets ist die Satzung des Studierendenwerks Augsburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden der Universität Augsburg und der Hochschule für angewandte Wissenschaften im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket). Als Nachweis für das Semesterticket gilt der Studierendenausweis, also die validierte CAMPUS CARD AUGSBURG. Enthält die CAMPUS CARD AUGSBURG kein Lichtbild, so ist sie nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Studierendenausweis und als Nachweis für das Semesterticket gültig.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich des Semestertickets finden Sie auf der Website des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes (AVV).