Wir bieten fachkundige Rechtsberatung im Rahmen unseres Zuständigkeitsbereichs (Art. 88 Abs. 1 BayHSchG) an.
Studierende erhalten beispielsweise Hilfe bei Problemen…
- mit Mietverträgen
- mit Arbeitsverträgen
- Zahlungsverpflichtungen (Abofalle, Online-Einkauf)
- Auch werdende Eltern und Studierende mit Kind werden juristisch beraten (Unterhalt, Sozialleistungen etc.)
Die Beratung erfolgt ausschließlich persönlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden. Bitte bringen Sie zum Beratungstermin Ihren Studierendenausweis mit.
Termine für eine Rechtsberatung
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag nach Vereinbarung
Terminvereinbarung online: termin-stwa.de
Terminvereinbarung telefonisch: Tel.: +49 821 99965-505
Zur telefonischen Terminvereinbarung erreichen Sie uns am besten am Donnerstag von 14:00 – 16.00 Uhr.
Information
Allgemeine Beratung zum Thema BAföG bieten wir nicht an, hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.