BAföG steht für mehr Chancengleichheit im deutschen Hochschulsystem. Diese staatliche Studienfinanzierung gibt es seit 1971, und sie hat sich millionenfach bewährt. Fast vier Millionen Menschen konnten dank BAföG studieren. Heute profitiert rund ein Viertel der Studierenden vom Bundesausbildungsförderungsgesetz.

Mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) sollen junge Menschen eine Ausbildung finanzieren können, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Die Studierenden bekommen BAföG, wenn die eigenen finanziellen Mittel und die der Eltern oder Ehegatten/Lebenspartner dazu nicht ausreichen.

Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk!) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.

Lassen Sie sich nicht vom Ausfüllen eines Antragsformulars abschrecken, Ihr/e Sachbearbeiter/in beim BAföG-Amt hilft Ihnen dabei gerne weiter. Es lohnt sich in den meisten Fällen. Denn nach wie vor gilt:

  • Die Förderung nach dem BAföG setzt sich in der Regel aus 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent unverzinslichem Darlehen zusammen. Man bekommt die Hälfte der Förderung quasi geschenkt! Bereits bei einer niedrigen Förderung von zum Beispiel 150 Euro monatlich beliefe sich der Zuschuss auf 900 Euro pro Jahr.
  • Auch für Studierende, die zu Beginn des Studiums nicht nach dem BAföG gefördert wurden, können finanzielle oder familiäre Veränderungen während des Studiums bedeuten, dass sie nunmehr Anspruch auf eine BAföG-Förderung haben (zum Beispiel durch die Pensionierung eines Elternteils oder den Studienbeginn von Geschwistern).