Vor Aufnahme eines Kredits, unabhängig vom Anbieter und der Kredithöhe, sollten Sie sich bei der Sozialberatung im b!st kostenlos und unabhängig und beraten lassen.
In unserer Sozialberatung kann im Gespräch geklärt werden, ob Sie überhaupt einen Kredit brauchen oder ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt, einen finanziellen Engpass zu überwinden.
Der Bildungskredit steht sowohl BAföG-Empfängern zur Verfügung als auch Studierenden, die kein BAföG erhalten. Er ist zeitlich befristet und zinsgünstig.
Im Einzelnen gelten folgende Konditionen:
- Der Bildungskredit wird erst in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase, d.h. nach bestandener Zwischenprüfung (oder Gleichwertiges) gewährt.
- Der Antragsteller darf nicht älter als 36 Jahre sein und das zwölfte Studiensemester noch nicht überschritten haben.
- Es werden keine Sicherheiten verlangt.
- Der Kredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder Vermögen oder dem Einkommen der Eltern gewährt.
- Der Bildungskredit wird bis zu 24 Monate lang in Raten von je 100, 200 oder 300 Euro (insgesamt maximal 7.200 Euro) ausbezahlt; das Splitting in zwei Auszahlungsphasen ist möglich.
- Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober an die aktuellen Konditionen angepasst.
- Zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes kann ein Betrag von bis zu 12 Monatsraten als Einmalzahlung im Voraus ausbezahlt werden.
- Die Rückzahlung soll vier Jahre nach der Auszahlung der ersten Rate beginnen; die monatliche Rückzahlungsrate beträgt 120 Euro.
Weitere Informationen zum Bildungskredit und den Online-Antrag finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
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