Erklärung zur Barrierefreiheit 

Das Studierendenwerk Augsburg ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.Studierendenwerk-augsburg.de 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar: 

In der normalen Ansicht ist der Kontrast der weißen Schrift auf grauem Hintergrund nicht hoch genug, dafür ist zur Abhilfe die Seite mit einem Hochkontrasttemplate „barrierefreies Surfen“ ausgestattet.

Unverhältnismäßige Belastung 

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde: 

Downloads, PDF- und Word-Dokumente, die vor 2021 eingestellt wurden. Später eingestellte Dateien werden vermehrt in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website 

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Es besteht die Absicht ein vollständiges Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Feedback und Kontakt 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.Studierendenwerk-augsburg.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? 

Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter presse@stw-a.de.

Durchsetzungsverfahren 

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: 

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle: 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de