Beglaubigungen von Dokumenten
Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Eine Beglaubigung kann nur angefertigt werden, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde oder auch einer Hochschule ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.
In Augsburg, Kempten oder Neu-Ulm immatrikulierte Studierende können sich in der Beratungsstelle b!st Zeugnisse und andere Dokumente zu einem Preis von 3,00 € pro Exemplar beglaubigen lassen. Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis mit. Beglaubigungen können nur mit der elektronischen Geldbörse der CAMPUS CARD AUGSBURG bezahlt werden.
BAföG-EmpfängerInnen: Bestätigung für den Rundfunkbeitragsservice
Bestätigungen für dem Rundfunkbeitragsservice erhalten Sie automatisch zusammen mit Ihrem BAföG-Bescheid zugeschickt. Eine neue Bestätigung können Sie sich beim Amt für Ausbildungsförderung ausstellen lassen, die Kontaktdaten finden Sie hier.