Die Studierendenwerke finanzieren ihre Aufgaben überwiegend aus Umsatzerlösen und aus freiwilligen Zuwendungen des Staates. Daneben müssen auch die Studierenden einen kleinen Teil der Kosten in Form des Studierendenwerkbeitrags für die erbrachten Leistungen tragen.

Dieser Grundbeitrag der Studierenden wird von der Hochschule erhoben und muss VOR der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichtet sein. Beim Studierendenwerk Augsburg machen diese Beiträge etwa 16 % aller Erträge aus. Sie sind wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Angeboten für die Studierenden, für die das Studierendenwerk keine oder nur geringe Zuschüsse des Staates erhält (z.B. Mensazuschuss, Zuschuss für Förderung von Wohnraum für Studierende, Tutorenprogramm). Mit den Studierendenwerkbeiträgen wird darüber hinaus z.B. der Eigenanteil beim Wohnheimbau, der Defizitausgleich der Mensaessen sowie die Beratungsdienste und die Kulturförderung finanziert.

Der Studierendenwerkbeitrag, den die Studierenden für das Studierendenwerk Augsburg zu entrichten haben und dessen Höhe von der Geschäftsleitung des Studierendenwerks per Satzung festgelegt und vom Verwaltungsrat genehmigt wird, beträgt im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Augsburg 72,00 Euro pro Semester.

Zusätzlich zu dem Studierendenwerkbeitrag wird ein vom Hochschulort abhängiger Betrag für das Semesterticket erhoben (siehe Semesterticket).

Also sind in Augsburg 150,63 Euro, in Kempten 102,00 Euro und in Neu-Ulm 72,00 Euro an die jeweilige Hochschule zu bezahlen.

Beitragspflichtig sind alle Studierende (auch beurlaubte Studierende, nicht jedoch Gaststudierende).

Studierende, die an mehreren Hochschulen in Bayern immatrikuliert sind und für die verschiedene Studierendenwerke zuständig sind, sind nur bei dem Studierendenwerk beitragspflichtig, in dessen Zuständigkeitsbereich die erste Immatrikulation erfolgte.

Die Immatrikulation bzw. Rückmeldung kann durch die Hochschule versagt werden, wenn die Zahlung des Studierendenwerkbeitrags und des Semestertickets nicht nachgewiesen wird.

Die Rückmeldetermine der Universität Augsburg sowie der Hochschulen Augsburg, Kempten und Neu-Ulm entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetseiten der Hochschulen.