Verlängern von Mietverträgen
Kündigen von Mietverträgen
Grundsätzlich können Mietverträge vorzeitig nur zum 31.03. oder 30.09. gekündigt werden.
Hierzu müssen dem Wohnservice bis spätestens 31.01. für das Sommersemester bzw. bis 31.07. für das Wintersemester das ausgefüllte und unterzeichnete Kündigungs- und das Formblatt für die Kautionsrückzahlung vorliegen.
Aufheben von Mietverträgen
Das Studierendenwerk stimmt in bestimmten Fällen einer vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages zu. Voraussetzung ist hier in jedem Fall, dass das Studierendenwerk Augsburg einen geeigneten Nachmieter findet, der die Aufnahmebedingungen erfüllt und somit eine nahtlose Vermietung des Wohnplatzes gewährleistet ist. Eine Aufhebung ist grundsätzlich nur zum Monatsende möglich.
Ein Anspruch auf eine vorzeitige Aufhebung besteht nicht. Das Studierendenwerk behält sich vor, entsprechende Anträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Anträge auf Aufhebung von Mietverträgen müssen zusammen mit dem Formblatt für die Kautionsrückzahlung dem Wohnservice mindestens 4 Wochen vor dem beantragten Aufhebungstermin im Original (z.B. per Fax oder Post) vorliegen. Für Austauschstudierende besteht die Möglichkeit einer Aufhebung nicht.