Patricia Trombi
- Juristin
- Sozial- und Rechtsberaterin
Wir bieten fachkundige Rechtsberatung im Rahmen unseres Zuständigkeitsbereichs (Art. 88 Abs. 1 BayHSchG) an.
Studierende erhalten beispielsweise Hilfe bei Problemen mit dem Nebenjob-Arbeitgeber, dem Vermieter oder einem Online-Einkauf. Auch werdende Eltern und Studierende mit Kind werden juristisch beraten.
Die Beratung erfolgt ausschließlich persönlich. Telefonische Auskünfte können nicht erteilt werden. Allgemeine Beratung zum Thema BAföG bieten wir nicht an, hierfür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
Bitte bringen Sie zur offenen Sprechstunde Ihren Studierendenausweis mit.