Behindertenbeauftragte der Hochschulen

Im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHiG, Artikel 24, Absatz 2) ist die Aufgabe der Behindertenbeauftragten der Hochschulen geregelt:

„Die Hochschule bestellt eine Person aus dem Kreis der hauptberuflichen Beschäftigten der Hochschule, die sich als Beauftragte oder Beauftragter für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung einsetzt und darauf hinwirkt, dass diese in ihrem Studium nicht benachteiligt werden.“


Behindertenbeauftragte der Hochschule Kempten

Prof. Dr. phil. Ursula Müller